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Detailansicht Notenerfassung gesamt

 

Diese Seite befindet sich im Aufbau. Hilfe, in gewohnter Form, finden Sie unter dem Register "Administration".

 

 Klick/ArbeitsschrittHinweis/AnweisungWeitere Information
1

  Neu

in Beurteilungen

Buerteilungsformulare mit   markierter Datensätze werden angelegt
 
2

Filter anwenden

Durch sinnvolles filtern Zahl der Spalten einschränken

 

 Bildschirmansicht "Filter - Mehrfachauswahl"

 (Klick vergrößert)

 Mehr Information...

 

3

 

 Bildschirmansicht "Beurteilungen erfassen und löschen"

(Klick vergrößert)

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Arbeitsschritt

 

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Lektion: Detailansicht der Notenerfassung

Zielgruppe

  • Schulleiter
  • Klassenvorstände
  • Lehrpersonen

Überblick über die Lektion

Hier lernen Sie wie man in der Detailansicht die Notenerfassung durchführt.

Lernziele der Lektion

In der Detailansicht die Notenerfassung durchführen können.

Detailansicht der Notenerfassung

  • Klicken Sie auf die Schaltfläche Filter anwenden.

In der Schülertabelle werden in den Zeilen alle gewählten Schülerinnen und Schüler gelistet, in den Spalten sind alle Fächer der gewählten Schüler und Schülerinnen ersichtlich, die sie gemäß ihrer Stundentafeln besucht haben. Bei einer Einstellung in den Filtern werden nur jene Datensätze und Fächer angezeigt, die den gewählten Filtereinstellungen entsprechen.
Die Fächer sind gemäß der Reihenfolge in der Stundentafel angeführt.

Sie können nur zu jenen Fächern Beurteilungen erfassen, in denen Sie gemäß der Lehrfächerverteilung eine Schülerin bzw. Schüler unterrichten oder für die Schülerin bzw. Schüler als KV zuständig sind. Ausgenommen davon sind user mit Rollen Schulleitung und Zeugnisverantwortlicher welche alle Schülerinnen und Schüler in allen Fächern beurteilen können. Weiters können Klassenvorstand und Lerngruppenführung alle Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse/FB/SLG in allen Fächern beurteilen. Fachbereichsvorstand in allen Gegenständen des Fachbereichs.

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen können für jede Schülerin bzw. Schüler beurteilt werden. Bei unverbindliche Übungen und Freigegenstände können nur zu jenen Fächern Beurteilungen erfasst werden, in denen die Schülerin bzw. der Schüler gemäß der Stundentafel laut KGE unterrichtet wird. Ausnahme Freigegenstand Religion, siehe Infobereich.
Zu den einzelnen Fächern und Schülern und Schülerinnen werden die gemäß dem zugeordneten Beurteilungssystem definierten Beurteilungen angeboten.
Bei Gegenständen, denen eine Ziffernskala zugeordnet wurde, sind die definierten Auswahlwerte verfügbar.
Bei Gegenständen, denen eine Skala mit "fixer Text" zugeordnet wird nichts angezeigt und es ist keine Beurteilung möglich.
Bei Gegenständen, denen das Beurteilungssystem "Verbal" (Beurteilungssystem mit Skalenart "freier Text") zugeordnet wurde, wird zu den entsprechenden Gegenständen der Text „verb.“ angezeigt. Es wird Ihnen ein Querverweis angeboten, über den ein Dialog angeboten wird, in dem für die Gegenstände ein Text erfasst werden kann. Wurde ein Beurteilungstext erfasst und abgespeichert, wird der Text "verb." angezeigt. Mehr Information dazu finden Sie im Kapitel Verbale Beurteilung erfassen.

Fachbereiche

Sind Fächer gemäß der Stundentafel der Schülerin bzw. Schüler zu Fachbereichen bzw. zu Lernbereichen zusammengefasst, werden die Fächer nach Fachbereichen gruppiert dargestellt. Ist gemäß der Stundentafel eine Beurteilung des Fachbereiches vorgesehen, kann lediglich zu diesem, nicht jedoch zu den einzelnen Fächern eine Beurteilung erfasst werden.

Verhalten

Verhalten

Das Verhalten einer Schülerin bzw. eines Schülers kann nur von der 5. bis 7. Schulstufe beurteilt werden. Für alle anderen Schulstufen ist die Auswahlliste "Verhalten" ausgegraut.
Ausnahme: Eine Beurteilung des Verhaltens ist nicht möglich bei Schülerinnen und Schüler im 9. Schuljahr (d.h. Schülerin bzw. Schüler erfüllt mit der Beurteilung die allgemeine Schulpflicht von 9 Jahren), auch wenn dieses in der 5. bis 7. Schulstufe erfüllt wird.

  • Klicken Sie in die Einfachauswahlliste Verhalten.
  • Wählen Sie den benötigten Eintrag.

Angezeigte Spalten

  • Klicken Sie auf den Querverweis der angezeigten Spalten wenn das zu benotende Fach nicht sichtbar ist.

Pflichtgegenstände

  • Klicken Sie in die Einfachauswahlliste des zu benotenden Faches.
  • Wählen Sie den benötigten Eintrag.

Verbindliche Übungen

  • Klicken Sie in die Einfachauswahlliste des zu benotenden Faches.
  • Wählen Sie den benötigten Eintrag.

Unverbindliche Übungen

  • Klicken Sie in die Einfachauswahlliste des zu benotenden Faches.
  • Wählen Sie den benötigten Eintrag.

Fachbereiche

  • Klicken Sie in die Einfachauswahlliste des zu benotenden Faches.
  • Wählen Sie den benötigten Eintrag.

Benotung entfernen

  • Klicken Sie auf die Schaltfläche -.

Orientierung

In der neunten Schulstufe ist die Spalte Orientierung für die besuchten Fachbereiche der Berufsorientierungsphase vorhanden.
Als Beurteilung stehen folgende Werte zur Verfügung:

  • teilgenommen - ist zu verwenden, wenn die Schülerin bzw. Schüler den Fachbereich für die Berufsorientierung gewählt und auch besucht hat.
  • nicht teilgenommen - ist zu verwenden, wenn die Schülerin bzw. Schüler den Fachbereich für die Berufsorientierung gewählt und nicht besucht.
  • Leereintrag - die Schülerin bzw. Schüler hat den Fachbereich nicht gewählt und auch nicht in der Phase der Berufsorientierung besucht. Der Wert kann nicht geändert werden.

Verbale Beurteilung

Bei Gegenständen, denen das Beurteilungssystem "Verbal" (Beurteilungssystem mit Skalenart "freier Text") zugeordnet wurde, wird der Text "verb." angezeigt.
Durch Klick auf den Querverweise wird ein Dialog angezeigt in dem die verbalen Beurteilungen erfasst werden können.

Speichern

  • Klicken Sie auf die Schaltfläche Speichern.

Sonderregelungen für Religionsunterricht

Für alle Schülerinnen und Schüler, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören, ist der Religionsunterricht ihres Bekenntnisses Pflichtunterricht und wird im Pflichtgegenstand Religion
laut dafür definierter Beurteilungsskala beurteilt. Für diese Schülerinnen und Schüler ist eine Beurteilung im Freigegenstand Religion nur möglich, wenn sie eine Gegenstandsgruppe mit Freigegenstand Religion besuchen.
Freiwillige Teilnahme am Religionsunterricht: Schülerinnen und Schüler ohne Bekenntnis sowie Schülerinnen und Schüler, welche einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft angehören (nicht gesetzlich anerkannt) sind berechtigt, am Religionsunterricht einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft teilzunehmen.
Dieser Besuch des Religionsunterrichtes gilt als Besuch eines Freigegenstandes und für diese Schülerinnen und Schüler ist die Beurteilung nur im Freigegenstand Religion möglich.
Schülerinnen und Schüler die vom Religionsunterricht abgemeldet sind: Sind Schülerin bzw. Schüler zum Zeitpunkt der Zeugnisanlage vom Religionsunterricht abgemeldet, wird für den Pflichtgegenstand Religion der Wert "---" fix eingetragen und kann nicht verändert werden.
Schülerinnen und Schüler ohne Bekenntins bzw. nicht gesetzlich anerkannte Beknntnisse: Schülerin bzw. Schüler die zum Zeitpunkt der Zeugnisanlage ohne Religionsbekenntnis sind bzw. einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft angehören, wird für den Pflichtgegenstand Religion der Wert "---" fix eingetragen und kannnicht verändert werden.

Zusammenfassung der Lektion

Nun können Sie

  • in der Detailansicht die Notenerfassung durchführen.
  • Keine Stichwörter