Ob eine Schülerin bzw. ein Schüler im Sinne der Betreuungsabrechnung an einem Tag als abwesend gilt oder nicht, folgt folgender Definition: Wenn für die Schülerin bzw. den Schüler an einem Tag ein Termin der Terminart "Schülerabwesenheit" eingetragen ist und der Termin - entschuldigt (nicht genehmigungspflichtig)
- ganztägig oder von 07:00 - 24:00 ist,
oder der Termin - Ansuchen um Fernbleiben (genehmigungspflichtig)
- ganztägig oder von 07:00 - 24:00 ist.
Eine Betreuungsverrechnung erfolgt weiters nicht für mehrtägige (ab mind. 2 Tagen) Schulveranstaltungen - siehe Terminart |