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Hier wird das Datum angezeigt, mit dem der Schüler bzw. die Schülerin einer anderen Schule zur Beschulung zugeordnet wurde.
Das Datum kann nicht bearbeitet werden.
Schulpflicht
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title | Hinweis |
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Die "Schulpflicht" entspricht den Schuljahren, welche die Schülerin bzw. der Schüler seit gesetzlichem Beginn der Schulpflicht absolviert hat (unabhängig von Wiederholungen). Ist die Schülerin bzw. der Schüler bis zum Ende der Schulpflicht (9 Schuljahre) im System, kann das Feld "Schulpflicht" automatisch errechnet werden. Fällt die Schülerin bzw. der Schüler zwischenzeitlich aus dem System (z. B. zuerst VS- dann AHS - dann wieder zurück in die HS) muss die Schulpflicht erfasst werden (Vorschlagswert = Anzahl der Jahre seit dem 6. Geburtstag der Schülerin bzw. des Schülers). Das "Lernjahr" wird nur bei Schülerinnen und Schülern der VS und SO angezeigt.
Befreiung der allg. Schulpflicht
Das Häkchen wird automatisch aktiviert, wenn das Datum im Gültigkeitsbereich zur Befreiung der allgemeinen Schulpflicht ist.
Informationen dazu finden Sie im Kapitel Befreiung von der allgeim. Schulpflicht.
Beginn der Schulpflicht
Das bei der Schüleraufnahme erfasste Datum wird hier angezeigt. Wenn das Datum nicht verfügbar sein, kann es hier erfasst werden.
Ein Vorschlagswert nach folgender Regel wird angezeigt:
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- erfolgte die Schüleraufnahme im ersten Semester, wird im Feld Außerordentlich bis das Datum aus dem Feld Außerordentlich von + 24 Monate verwendet.
- erfolgte die Schüleraufnahme im zweiten Semester, wird im Feld Außerordentlich bis das Datum vom nächsten 1.September + 24 Monate verwendet.
Bei erreichen des Datums aus dem Feld Außerordentlich bis wird ein Eintrag im Geschäftsbuch der Schülerin bzw. des Schülers erstellt und die Datumseinträge in den Feldern Außerordentlich von und Außerordentlich bis entfernt.
Schüler mit deutscher Muttersprache sind in der Regel ordentliche Schülerinnen bzw. ordentliche Schüler.
- Aktivieren Sie das Häkchen für Außerordentlich.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Außerordentlich von.
- Wählen Sie das Datum ab dem der Status Außerordentlich gültig ist.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Außerordentlich bis.
- Wählen Sie das Datum bis zu dem der Status Außerordentlich gültig ist.
Vorzeitige Aufnahme
Dieses Feld kann nicht bearbeitet werden.
Widerruf Vorzeitige Aufnahme
Dieses Feld kann nicht bearbeitet werden.
Schulstufe übersprungen
Dieses Feld kann nicht bearbeitet werden.
Abmeldung vom Religionsunterricht
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