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Info |
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Lernjahr = absolvierte Schuljahre seit Eintritt in die Schule +1 (weil absolviert erst mit Ende des Schuljahres) Lernjahr und Schulpflicht können sich unterscheiden. z. B. bei Widerruf der vorzeitigen Aufnahme und Erlaubnis zum Besuch der Vorschulstufe (d.h. Kind ist nicht schulpflichtig und nicht schulreif): 0. Stufe, im 0. Jahr der Schulpflicht, aber bereits im 1. Lernjahr Das Lernjahr kann auch kleiner als das Jahr der Schulpflicht sein, z. B. wenn die Schülerin bzw. der Schüler den Schulbesuch in einem Land mit einem späteren Beginn der Schulpflicht begonnen hat. |
Außerordentlich
Sobald ein Datum im Datumsfeld Außerordentlich von getätigt wurde und dieser Stichtag erreicht wurde, wird das Häkchen Außerordentlich aktiviert und bleibt bis das Datum im Datumsfeld Außerordentlich bis erreicht wird.
Vorzeitige Aufnahme
Widerruf Vorzeitige Aufnahme
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