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Jede Änderung der Schulstufe ab dem Zeitpunkt des Schulbesuchs wird in der Registerkarte Laufbahn unter Angabe des entsprechenden Abschlusskennzeichens protokolliert und ein Eintrag im Geschäftsbuch erstellt.
Weitere Information zum Geschäftsbuch finden Sie um Kapitel Schülerdaten Geschäftsbuch.
Schulformkennzahl
Als Vorgabewert wird die SFKZ von der Klasse übernommen.
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Die Schulformkennzahl ist in einem zentralen Katalog (Schlüsseltabelle) definiert. Der Schülerin bzw. dem Schüler kann eine Schulformkennzahl aus jener Liste zugeordnet werden, welche beim Schulstandort als zulässige erfasst worden ist. |
Weitere Informationen zu den Schulformkennzahlen finden Sie im Kapitel Anlegen einer neuen Schule.
Schulpflicht
Anzeige der absolvierten Schuljahre seit beginn der Schulpflicht + 1 (das aktuelle Schuljahr).
Das Feld Schulpflicht wird bei der Schüleraufnahme automatisch zur Bearbeitung angezeigt und jeweils bei der Jahresfortschreibung erhöht.
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Hier wird der Schülerin bzw. dem Schüler die Stundentafel zugeordnet, nach welcher sie bzw. er unterrichtet wird. Dabei stehen alle Stundentafeln zur Auswahl, welche der Schulstandort definiert hat. |
Sprachkompetenz Stufe
Die Auswahlwerte werden in einer Schlüsseltabelle gewartet. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel Wartung der Schlüsseltabellen.
Schülerinnen bzw. Schüler mit Sprachkompetenz Stufe A sind in der Regel außerordentliche Schüler.
Wenn das Häkchen für Außerordentlich nicht gesetzt wurde und die Sprachkompetenz Stufe A gewählt wurde, wird eine Warnung angezeigt.
Wenn das Häkchen für Außerordentlich gesetzt wurde und die Sprachkompetenz Stufe C gewählt wurde, wird eine Warnung angezeigt.
Reife
Aus den Daten der Schulnachricht bzw. des Zeugnisses der 4. Schulstufe ergeben sich die drei Felder betreffend AHS-Reife.
Abhängig davon, ob der Schüler oder die Schülerin eine andere Note als „5" in den entsprechenden Fächern eingetragen hat, sind diese Felder aktiviert.
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Wenn ein Kind bis zum 31. August eines Jahres sein sechstes Lebensjahr vollendet hat, dann ist es mit 1. September dieses Jahres schulpflichtig. Vollendet ein Kind sein sechstes Lebensjahr zwischen dem 1. September und 31. Dezember, ist es erst mit 1. September des darauf folgenden Jahres schulpflichtig. |
Lernjahr
Das Datenfeld Lernjahr wird für jene Schülerinnen und Schüler angezeigt, welche einen Lehrplan der Schulart VS oder SO eingetragen haben.
Das Lernjahr wird bei der Schüleraufnahme erstmalig erfasst und bei der Jahresfortschreibung um 1 erhöht.
Zur Auswahl stehen nur Werte die für jene Schulart zulässig sind und dem erfassten Lehrplan der anzuzeigenden Schülerin bzw. des anzuzeigenden Schülers entsprechen.
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Lernjahr = absolvierte Schuljahre seit Eintritt in die Schule +1 (weil absolviert erst mit Ende des Schuljahres) |
Außerordentlich
Vorzeitige Aufnahme
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