Bei der Neuanlage eines nicht schulpflichtigen Externisten ist die Duplikatsprüfung vorhanden, allerdings nur innerhalb der Menge der nicht-schulpflichtigen EPKa. Option außerordentlich hat eine Gültigkeitsdauer, welche beim Nicht schulpfl. EPKa nicht angezeigt wird. Wird die Option JA gesetzt wird als Gültigkeitsdauer 01.01.2000 bis 31.12.2099 verspeichert. Damit ist gewährleistet, dass bei der Bildok-Meldung außerordentlich jedenfalls erkannt wird. |