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Lektion: Datenansicht des Zeugnisses
Zielgruppe
- Schulleitung
- Zeugnisverantwortliche
- klassenführende Personen (für die Schülerinnen und Schüler der eigenen Klasse)
- Gruppenführung für Stabile Lerngruppen und Stammgruppen (für die Schülerinnen und Schüler der eigenen Klasse)
Überblick über die Lektion
Hier lernen Sie wie man die Zeugnisse in der endgültigen Form überprüft.
Lernziele der Lektion
Die Zeugnisse in der endgültigen Form überprüfen können.
Nach der Notenerfassung können Sie die Zeugnisse in der endgültigen Form überprüfen. Dies ist selbst bei unvollständig erfassten Noten möglich. In diesem Arbeitsschritt können Sie Klauseln und Lehrplanhinweise über die entsprechende Schaltfläche generieren sowie manuell ergänzen.
Mit der Generierung der Klauseln werden dem Zeugnis zentral vordefinierte Klauseln angefügt (entsprechend der Noten und Arbeitsabläufe zur Schülerin bzw. Schüler). Zusätzlich können Sie z.B. als Ergebnis von Konferenzbeschlüssen entsprechende Klauseln manuell auswählen und dem Zeugnis zuordnen.
Bei der Klauselgenerierung wird das Zeugnis auf fehlende Einträge (sind alle Gegenstände beurteilt) überprüft. Fehlende Einträge werden dann in einer Liste angezeigt.
Hier können Sie folgende Arbeitsschritte durchführen:
- Prüfung eines Zeugnisses
- Klauselgenerierung und –Adaption
- Generierung und Adaption der Lehrplanhinweise
- Druck eines Zeugnisses
- Ausstellung eines Duplikats
Datenansicht des Zeugnisses
Info | ||
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Die Felder Beurteilungsart, Beurteilungssystem und Stundentafel können hier nicht geändert werden. |
Verhalten
Info | ||
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Das Verhalten einer Schülerin bzw. eines Schülers kann nur von der 5. bis 7. Schulstufe beurteilt werden. Für alle anderen Schulstufen ist die Auswahlliste "Verhalten" ausgegraut. |
- Klicken Sie in die Einfachauswahlliste Verhalten.
- Wählen Sie den benötigten Eintrag.
Beurteilungen
Auf der linken Seite der Tabelle sehen sie die Gegenstandsarten und Gegenstände.
- Klicken Sie in die Einfachauswahlliste des zu benotenden Gegenstandes.
- Wählen Sie die benötigten Einträge.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Speichern.
Klauseln
Sie haben die Möglichkeit, manuell zusätzliche Klauseln in der Datenansicht des Zeugnisses auszuwählen und dem Zeugnis hinzuzufügen. Das können Klauseln sein die von Benutzern mit der Rolle Superuser zentral angelegt wurden oder auch Klauseln die für automatische Generierung vorhanden sind. Es können z.B. Konferenzbeschlüsse in Form von einer Klausel festgehalten werden.
Klausel einfügen
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Klausel einfügen.
Mehr Information dazu finden Sie im Kapitel Klausel einfügen.
Klauseln aktualisieren
Damit werden alle Klauseln hinzugefügt die in Abhängigkeit von folgenden Daten zum Schüler oder zur Schülerin dem Zeugnis automatisch anzufügen sind:
- Geschlecht (genderkonforme Formulierung der Klauseln)
- Außerordentlichkeit
- Sonderpädagogischer Förderbedarf
- Schulstufe
- Diverse Arbeitsabläufe (z.B. Überspringen einer Schulstufe, Übertritte in andere Schulen, Befreiungen von Unterrichtsgegenständen, Wiederholung einer Schulstufe, Umstufung am Schuljahresende)
- Schulversuche
- Schulart
- Beurteilungen (z.B. Erlangung der AHS Reife in Abhängigkeit von der Beurteilung in D und M)
- Absolvierte Schulpflicht (z.B. Ende der Schulpflicht wurde erreicht)
- Notendurchschnitt (z.B. Eintragung eines ausgezeichneten bzw. guten Erfolges aufgrund des Notendurchschnitts)
- Ablegung von Wiederholungs- und Nachtragsprüfungen (gemäß Registerkarte Leistungen)
- Besuchte Unterrichtsgegenstände (z.B. Unterricht in bestimmten Gegenständen in anderer Schulstufe)
- Art der Unterrichtsgegenstände (z.B. geführt in Leistungsgruppen)
- Beschlüsse
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Klauseln aktualisieren.
Manuell hinzugefügte Klauseln werden beim Aktualisieren entfernt!
Info | ||
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Ein Schüler hat zwar aufgrund seiner Noten nicht automatisch die AHS-Reife erlangt, in der Lehrerkonferenz wird aber beschlossen, dass er auch mit zwei "Befriedigend" die AHS-Reife erlangt hat (siehe auch Kapitel Berechnung der AHS-Reife (Registerkarte Schulstatus). |
Klauseln entfernen
Manuell hinzugefügte Klauseltexte können über die Schaltfläche - wieder entfernt werden.
Wenn ein automatisch generierter Klauseltext entfernt muss der Vorgang bestätigt werden.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche -.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Speichern.
Info | ||
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Klauseln, die sich auf Beurteilungen im zurückliegende Schuljahr beziehen, können bei Schülerinnen und Schüler für die diese Beurteilung in Wision nicht erfasst sind (z.B. Schüler ist erst zugezogen) grundsätzlich nicht berechnet werden. |
Lehrplanhinweise
Lehrplanhinweis hinzufügen
Sie können alle der Schülerin bzw. dem Schüler entsprechenden Lehrplanhinweise und Hinweise auf Schulversuche automatisch hinzufügen und manuell bearbeiten.
Die zentrale Verwaltung der Lehrplanhinweise wird in analoger Weise zu den Klauseln angeboten. Mehr Information dazu finden Sie im Kapitel Administration der Lehrplanhinweise.
Wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler in bestimmten Fächern nach einem abweichenden Lehrplan unterrichtet (=Teil-ASO gemäß dem SPF-Bescheid) wird ein entsprechender Lehrplanhinweis unter Angabe der betroffenen Fächer generiert. Wird die Schülerin bzw. der Schüler nach dem Regel-Lehrplan unterrichtet, wird in den Lehrplanhinweisen kein automatischer Eintrag dazu generiert.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche LP-Hinweis einzufügen.
Mehr Information dazu finden Sie im Kapitel Lehrplanhinweis hinzufügen.Lehrplanhinweise aktualisieren
- Klicken Sie auf die Schaltfläche LP-Hinweise aktualisieren.
Verfügbarkeit der Schaltflächen
Je nach Beurteilungsstatus sind unterschiedliche Schaltflächen vorhanden:
Status = angelegt
LP-Hinweis einfügen
LP-Hinweis aktualisieren
Klauseln einfügen
Klauseln aktualisieren
Drucken
Speichern
Zurück
Status = kollationiert1 oder kollationiert2
Nicht kollationieren
Drucken
Speichern
Zurück
Status = gefertigt
Berufung
Drucken
Speichern
Zurück
Der Druck von Zeugnissen ist erst nach der Prüfung in den Status "kollationiert1" bis "kollationiert2" und während der Kollationierung 1 möglich.
In diesen Status kann ein Zeugnis beliebig oft gedruckt werden.
Sobald ein Zeugnis den Status "gefertigt" hat, können Sie das Duplikat des Zeugnisses ausdrucken. Dabei wird in der Registerkarte "Beurt." in der Ausdruck protokolliert und am Zeugnis der Vermerk "Duplikat" angebracht.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Drucken.
Wenn die Kollationierung nocht abgeschlossen ist, wird der Druck abgebrochen. - Zeugnis wird angezeigt.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Schließen.
Einzelne Beurteilung drucken
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Drucken.
Alle Beurteilungen drucken
- Aktivieren Sie das Häkchen für die zu druckenden Beurteilungen.
Info | ||
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Im Dialog "Beurteilung einsehen" muss der Benutzer bzw. die Benutzerin entscheiden ob er/sie die Datenansicht der Zeugnisse auf eine Beurteilungsart einschränken will, oder alle Beurteilungsarten einsehen will. Der Dialog wird aufgerufen über:
Im Dialog werden nur jene Optionen angeboten, deren Beurteilungsarten in den gewählten Datensätzen vorkommen. Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Aufrufes sind die Optionen wie folgt vorbelegt: Beim Klick auf den Querverweis in RK Beurteilungen beim Schüler wird der Dialog nicht angeboten, da von dort einzelne Beurteilungen aufrufbar sind. |
- Dialog Beurteilungsart wird angezeigt.
- Wählen Sie einen Wert aus.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche OK.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Drucken.
Berufung
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Berufung.
Mehr Information dazu finden Sie im Kapitel Berufung einer Beurteilung.
Ausprägung, Schulstufe und Schulpflicht.
- Aktivieren Sie das Häkchen bei einen beliebigen Schüler.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Beurteilung einsehen.
- Dialog Beurteilungsart wird angezeigt.
- Wählen Sie einen Wert aus.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche OK.
- Zeugnisdetailansicht wird angezeigt.
Info | ||
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Ausprägung CRONJOB - Beurteilung Ausprägung (nach) berechnen Schulstufe und Schulpflicht werden bei der Zeugnisanlage ermittelt und zur Beurteilung verspeichert. Zeugnisdatum wird ermittelt und angezeigt. |
Zusammenfassung der Lektion
Nun können Sie
- die Zeugnisse in der endgültigen Form überprüfen.
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