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Info | ||
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Klauseln, die sich auf Beurteilungen im zurückliegende Schuljahr beziehen, können bei Schülerinnen und Schüler für die diese Beurteilung in Wision nicht erfasst sind (z.B. Schüler ist erst zugezogen) grundsätzlich nicht berechnet werden. |
Der Druck von Zeugnissen ist erst nach der Prüfung in den Status "kollationiert1" bis "kollationiert2" und während der Kollationierung 1 möglich.
In diesen Status kann ein Zeugnis beliebig oft gedruckt werden.
Sobald ein Zeugnis den Status "gefertigt" hat, können Sie das Duplikat des Zeugnisses ausdrucken. Dabei wird in der Registerkarte "Beurt." in der Ausdruck protokolliert und am Zeugnis der Vermerk "Duplikat" angebracht.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Drucken.
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Wenn die Kollationierung nocht abgeschlossen ist, wird der Druck abgebrochen.
Berufung
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Berufung.
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