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Datenansicht des Zeugnisses

Verhalten

Info
titleVerhalten

Das Verhalten einer Schülerin bzw. eines Schülers kann nur von der 5. bis 7. Schulstufe beurteilt werden. Für alle anderen Schulstufen ist die Auswahlliste "Verhalten" ausgegraut.
Ausnahme: Eine Beurteilung des Verhaltens ist nicht möglich bei Schülerinnen und Schüler im 9. Schuljahr (d.h. Schülerin bzw. Schüler erfüllt mit der Beurteilung die allgemeine Schulpflicht von 9 Jahren), auch wenn dieses in der 5. bis 7. Schulstufe erfüllt wird.

  • Klicken Sie in die Einfachauswahlliste Verhalten.
    !!
  • Wählen Sie den benötigten Eintrag.

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