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Handreichung

Ausbildungspflicht bis 18


Gesetzliche Grundlage

Gemäß Ausbildungspflichtgesetz §13 wird die Datenmeldung zur Ausbildungspflicht bis 18 drei Mal jährlich durchgeführt. 

Die Stichtage für die Meldung sind jeweils der 10. November, 01. März und 10. Juni eines Schuljahres.

Gemeldet wird jeweils über den mit dem Stichtag endenden Zeitbereich.

Zu melden sind Schulzugänge und Schulabgänge der in die Ausbildungspflicht fallenden Schüler/innen.

Sind keine Schülerdatensätze zu melden, ist eine Leermeldung erforderlich.

Vorarbeiten in WiSion® 

A) Stammdaten der Schule

Menüpunkt Schulen → Der Untermenüpunkt Ausbildung bis 18 wird nur bei Schulen angeboten, die auf der Registerkarte Stammdaten der Schule das entsprechende Hakerl gesetzt haben.

Hinweis: Das Hakerl wird zentral durch einen Admin gesetzt.

Ist eine Schule zur Meldung verpflichtet und scheint auf der Registerkarte Stammdaten das Hakerl nicht auf, ist dies als Ticket  an den WiSion®-Service Desk  zu melden.

B) Schülerdaten

Die zu meldenden Daten des jeweiligen Zeitbereichs werden in WiSion® aus den in diesem Zeitraum verwalteten Daten berechnet.
Die Meldung dieser Daten erfolgt durch WiSion® am jeweiligen Tag nach einem Stichtag. Die Meldedaten können in WiSion® eingesehen werden.  
Da die Sozialversicherungsnummer ein Pflichtfeld bei den Meldedaten ist, muss diese bei den Schülerdatensätzen erfasst sein.  
Wichtig: Müssen Schüler/innen mit einem Ersatzkennzeichen (EKZ) gemeldet werden, kann das EKZ erst bei der Bearbeitung der Meldedaten in WiSion® eingetragen werden (siehe „Erfassung eines Ersatzkennzeichens“).

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