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Um die Klauseln K16 und K17 im Modul 04 (Unterricht von Pflichtgegenständen in der lebenden Fremdsprache) automatisch berechnen zu können, soll in Modul 03 ein weiteres Klassenmerkmal eingeführt werden, das eine Lebende Fremdsprache als Unterrichtssprache kennzeichnet. |
Info | ||
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die Option "in Lerngruppen geführt" = JA, dann dürfen Sie Lerngruppen für die Klasse anlegen und zuordnen. |
Info | ||
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Schüler und Schülerinnen, die gemäß Modul SPF und Modul 01 Schülerdaten als „disloziert" an einen anderen Standort zur Beschulung zugewiesen werden, gelangen in den dortigen Pool „DIS", bis sie einer Stammgruppe zugeordnet werden. |
Zusammenfassung der Lektion
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