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Schlüssel

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Personen die bis zum Schuljahresende der Schule zugeteilt sind, sind durch den Jahresübergang auch im Planungsjahr planbar. Wenn die Zuteilung zumindest einen Tag vor Schuljahresende endet, ist die Person in Planungsjahr nicht verfügbar. Wenn die Zuteilung ohnehin in das Planungsjahr reicht, wird durch den Jahresübergang nichts geändert.
Wenn eine Person durch den Jahresübergang nicht im Planungsjahr zugeteilt wurde (weil die Zuteilung im aktuellen Schuljahr endete), ändert sich nichts an der Verfügbarkeit im Planungsjahr, wenn sich im aktuellen Jahr die Verfügbarkeit ändert.
Mehr Information finden Sie im Kapitel Personalliste Archiv.
(Info) Rest-Supplierverpflichtungen werden beim Jahresübergang nicht berücksichtigt.
(Info) Schulwarte werden beim Jahresübergang nicht berücksichtigt, sie werden im Planungsjahr neu eingespielt. Mehr Information dazu finden Sie im Kapitel Administration der Schulwarte.
(Info) Dummy-Personen ohne LFV-Eintrag werden nicht fortgeschrieben.

Zu- und Abschläge

Die KV-Zulage wird bei der Fortschreibung der Klassen berücksichtigt.
Der Abschlag Schulleitung wird fortgeschrieben.
Manuell eingetragene Zu- und Abschläge bei denen das gültig bis Datum gleich dem Ende des aktuellen Schuljahres ist, werden fortgeschrieben.

Rechte und Aufgaben

Die automatisch erstellten Rechte und Aufgaben werden nicht kopiert sondern neu berechnet und automatisch erstellt.
Manuell eingetragene Rechte und Aufgaben bei denen das gültig bis Datum gleich dem Ende des aktuellen Schuljahres ist, werden fortgeschrieben.